Siebdruck
Für den Siebdruck liegen umfangreiche Untersuchungen vor, die zeigen, dass bei Verwendung der richtigen Arbeits- und Gesundheitsschutzes-Maßnahmen wirtschaftlich gearbeitet werden kann, ohne die Grenzwerte der Lösemittel zu überschreiten. Gefährliche Arbeitsstoffe bei der Produktion ausschließen, für gute Luftqualität sorgen und, falls erforderlich, persönliche Schutzausrüstung verwenden, das sind die wesentlichen Anforderungen.
Die Anforderungen des Arbeits-und Gesundheitsschutzes sind in der Broschüre "Sicheres Arbeiten im Siebdruck" (MB 025) beschrieben. Bei einem sorglosen Umgang mit Farbe und Lösemitteln ist die Überschreitung von Arbeitsplatzgrenzwerten (AGW) und somit Gesundheitsschäden die Folge.
Die AGW für aromatische Kohlenwasserstoffe, die unter anderem im Siebdruck zur Anwendung kommen, wurden deutlich reduziert. Dies bedeutet eine Herausforderung für die Betriebe zum Schutz ihrer Beschäftigten. Informationen können Sie dem Artikel "Lösemittel im Siebdruck" aus etem 2.2019 entnehmen.
Filmkopie
Die Kopiervorlage wird mittels einer UV-Lampe auf das beschichtete Siebdruckgewebe übertragen. Die in den Kopierlampen erzeugte Strahlung kann insbesondere die Augen, aber auch die ungeschützte Haut gefährden. Erforderliche Schutzmaßnahmen:
- UV-Filterschutzscheiben verwenden. Scheibe nach einem Lampenwechsel wieder einsetzen.
- Vor dem Einschalten aus dem Bereich der Lampenstrahlung treten. Strahlungsbereich mit Schutzvorhang abdecken.
- Bei der Verwendung großer Kopierrahmen die Kopiereinrichtung in einem per Wand und/ oder Vorhang abgetrennten Bereich aufstellen und den Schalter der Lampe außerhalb dieses Bereichs anbringen. Sicherstellen, dass Unbeteiligte nicht versehentlich diesen Bereich betreten.
Produktion
Winkelöffnende Halbautomaten sind regelmäßig (je nach Steuerungstyp alle drei oder fünf Jahre) von einem Sachkundigen zu prüfen. Wenn der Drucker sich unter den Siebrahmen beugt muss sichergestellt sein, dass dieser nicht herunterfährt.
Lösemittelfarben
Die Lösemittel in den Druckfarben verdunsten während und nach dem Druck. Daher sind besondere Anforderungen an den Flammpunkt gestellt, der mindestens 40°C sein muss. Darüber hinaus sind bestimmte gefährliche Inhaltstoffe ausgeschlossen. Die Trockenhorden und Durchlauftrockner sind wirksam abzusaugen. Eine Kurzzusammenfassung enthält die Checkliste „Gefahrstoffe – Ein Baustein für die Gefährdungsbeurteilung im Siebdruck“.
Wird das Sieb während des Druckes zwischengereinigt, werden Reste des Reinigers in der Praxis oft mit einem Haartrockner entfernt. Dabei erhöht sich die Schadstoffbelastung der Atemluft und es kann ein explosionsfähiges Siebreiniger-Luft-Gemisch entstehen. Dies kann durch Zündfunken im Haartrockner gezündet werden. Zum Entfernen der Lösemittelreste im Sieb sollten daher besser einige Makulaturbögen gedruckt werden.
Arbeiten mit UV-Farben
UV-Farbsysteme sind nahezu lösemittelfrei. Ein Großteil der auf dem Markt erhältlichen UV-Druckfarben und -Lacke enthält jedoch Inhaltsstoffe, die ein sensibilisierendes Potenzial (Gefahr der Allergieentstehung) besitzen. Sind Personen einmal sensibilisiert, kann jeder neue Kontakt mit den auslösenden Stoffen, selbst bei sehr geringen Mengen, zu weiteren Reaktionen führen. Die Sensibilisierung ist in den meisten Fällen unumkehrbar und kann im ungünstigsten Fall eine Weiterbeschäftigung im entsprechenden Bereich verhindern. Hautkontakt ist daher strikt zu verhindern.
Die Verschmutzung der Arbeitskleidung mit UV-trocknenden Druckfarben stellt eine größere Gefährdung dar als bei herkömmlichen Druckfarben. Die Farbe trocknet ohne UV-Bestrahlung auf der Kleidung nicht durch und wirkt hautreizend und -sensibilisierend. Verschmutzte Arbeitskleidung ist deshalb sofort zu wechseln. Auf keinen Fall darf diese Kleidung am Körper mit Lösemitteln gereinigt werden. Bei diesem Vorgang kann die gelöste UV-Druckfarbe erst recht auf die Haut gelangen. Der Betrieb muss Arbeitskleidung zur Verfügung stellen und diese reinigen lassen. Um zu verhindern, dass verschmutzte Arbeitskleidung mit der privaten Kleidung in Kontakt kommt, müssen für Arbeits- und Privatkleidung getrennte Aufbewahrungsmöglichkeiten gegeben sein.
Siebreinigung
Die Endreinigung der Siebe darf nicht im Drucksaal erfolgen. Dadurch wird die Atemluft unnötig mit Lösemitteln belastet und es können auch Arbeitsplatzgrenzwerte überschritten werden. Einzelheiten zu Gestaltung von Siebwaschplätzen und -anlagen finden sich in der DGUV Information 203-022 "Gestaltungsregeln für Anlagen zur Behandlung von Siebdruckformen". Die wichtigsten Maßnahmen sind:
- Nur zulässige Reiniger mit einem möglichst hohen Flammpunkt verwenden (mindestens 40 °C).
- Erdungsmaßnahmen durchführen.
- Der Bereich muss effektiv abgesaugt werden.
- Zusätzlich ist für frische Luft im Arbeitsraum zu sorgen. Die Versorgung mit Zuluft im Raum ist so auszulegen, dass eine Querstrombelüftung entsteht und der Beschäftigte im Frischluftstrom steht. Zuluftstrom und Zuluftöffnungen sind so zu bemessen, dass Zugluft vermieden wird.
Siebentschichtung
Um die gehärtete Kopierschicht zu entfernen, sind Chemikalien erforderlich. Die Konzentrate zum Ansetzen sind aggressiv, zum Teil ätzend (Körperschutz erforderlich). Entschichter in der vorgesehenen Verdünnung sind meist als „reizend“ eingestuft. Die wichtigsten Schutzmaßnahmen sind:
- Stets Absaugungen in den Entschichtungsbecken benutzen und in ordnungsgemäßem Zustand halten.
- Schutzbrille und Schutzkleidung tragen.
- Wird mit Hochdruckreinigern gearbeitet, Gesichtsschutz und Gehörschutz, je nach Produkt und Arbeitsweise auch Atemschutz (Vollschutzmaske mit Partikelfilter), tragen.
- Webcode: 15600438
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